interne Verweise§ 31 ZÄApprO ... höchstens gut lauten. (2) Die Bestimmungen des § 23 Abs. 1 und des § 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 gelten für die zahnärztliche Vorprüfung entsprechend. Über ...
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G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2408
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