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Zitierungen von § 1 URüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 URüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in URüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 349 LAG Rückforderung bei Schadensausgleich (vom 01.01.2024)
... die die Rückgabe eines einzelkaufmännischen oder eines Unternehmens im Sinne des § 1 Abs. 2 der Unternehmensrückgabeverordnung , das nur einen Inhaber hatte, beantragt haben, gilt Absatz 3a im Falle der ...
 
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