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§ 1 - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen



Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.



 

Zitierungen von § 1 UKlaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2c UKlaG Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen (vom 13.10.2023)
... Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ...
§ 3 UKlaG Anspruchsberechtigte Stellen (vom 13.10.2023)
... Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung, auf Widerruf und auf Beseitigung stehen ... nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 können die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. Die Ansprüche nach den ... 1 bis 2a nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. Die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a können nur an Stellen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 abgetreten werden. (3) ... können die folgenden Ansprüche nicht geltend machen: 1. Ansprüche nach § 1 , wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer (§ 14 des ...
§ 5a UKlaG Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland (vom 13.10.2023)
... Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die Unterlassungsansprüche nach den §§ 1 , 2 oder § 2a im Inland gerichtlich geltend machen, haben auf ihrer Internetseite ...
§ 6a UKlaG Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen (vom 13.10.2023)
... nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Sicherung oder Regelung von Ansprüchen nach den §§ 1 bis 2a gestellt wurde, unverzüglich nach der Zustellung des Antrags an den Antragsgegner ... Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Durchsetzung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist vom Gericht im Verbandsklageregister unverzüglich nach der Erhebung der Klage ...
§ 8 UKlaG Klageantrag und Anhörung (vom 26.02.2016)
... Der Klageantrag muss bei Klagen nach § 1 auch enthalten: 1. den Wortlaut der beanstandeten Bestimmungen in Allgemeinen ... werden. (2) Das Gericht hat vor der Entscheidung über eine Klage nach § 1 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu hören, wenn Gegenstand der Klage ...
§ 9 UKlaG Besonderheiten der Urteilsformel
... das Gericht die Klage nach § 1 für begründet, so enthält die Urteilsformel auch: 1. die ...
§ 11 UKlaG Wirkungen des Urteils
... der verurteilte Verwender einem auf § 1 beruhenden Unterlassungsgebot zuwider, so ist die Bestimmung in den Allgemeinen ...
§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 13.10.2023)
... Stellen schriftlich versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b benötigen und nicht anderweitig beschaffen können. (2) Der ... des gezahlten Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2b ...
§ 13a UKlaG Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener (vom 13.10.2023)
... gemäß § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b *) sein Anspruch auf Unterlassung nach allgemeinen Vorschriften tritt.  ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
B. v. 01.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 296
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 204a BGB Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen (vom 13.10.2023)
... Verfügung in Bezug auf einen Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmer nach den §§ 1 , 2 oder 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den ...

Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1804, 1845; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 1 VKRegV Register für Verbandsklagen (vom 13.10.2023)
...  2. einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Artikel 2 ZahlVerzBekG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Unterlassungsanspruch wegen ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2" ersetzt. b) Absatz 2 ... vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die ... die folgenden Ansprüche nicht geltend machen: 1. Ansprüche nach § 1 , wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer (§ 14 des ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
...  2. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung, auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu: ... schriftlich versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 3 VerbrKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gemäß § 1 oder § 2 benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." b) ...
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser ...

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... von Ansprüchen Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ... bb) In dem Satzteil nach Nummer 3 werden die Wörter „gemäß § 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter ... 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter „des Anspruchs nach § 1 oder § 2" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt ...
Artikel 4 VDSDG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  2. In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
...  2. einstweilige Verfügungen in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren ...
Artikel 8 VRUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Verfügung in Bezug auf einen Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmer nach den §§ 1 , 2 oder 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den ...
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 können die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. Die Ansprüche nach den ... 1 bis 2a nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. Die Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a können nur an Stellen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 abgetreten werden."  ... Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, die Unterlassungsansprüche nach den §§ 1 , 2 oder § 2a im Inland gerichtlich geltend machen, haben auf ihrer Internetseite ... nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Sicherung oder Regelung von Ansprüchen nach den §§ 1 bis 2a gestellt wurde, unverzüglich nach der Zustellung des Antrags an den Antragsgegner ... Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zur Durchsetzung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist vom Gericht im Verbandsklageregister unverzüglich nach der Erhebung der Klage ... a) In Absatz 1 werden die Wörter „ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den ... 1 bis 2a oder nach § 4e" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§§ ... 1 bis 2b" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „ §§ 1 bis 2a oder nach § 4e" durch die Angabe „§§ 1 bis 2b" ersetzt. ... die Wörter „§§ 1 bis 2a oder nach § 4e" durch die Angabe „ §§ 1 bis 2b" ersetzt. 21. In § 13a werden die Wörter „§§ 1 ... 1 bis 2b" ersetzt. 21. In § 13a werden die Wörter „ §§ 1 bis 2e oder nach § 4e" durch die Angabe „§§ 1 bis 2b" ersetzt. ... die Wörter „§§ 1 bis 2e oder nach § 4e" durch die Angabe „ §§ 1 bis 2b" ersetzt. 22. Die bisherigen Abschnitte 4 bis 6 werden die Abschnitte 5 bis ...