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§ 2 - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 79 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 79 Vorschriften zitiert
§ 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so ist der Unterlassungsanspruch oder der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet. 3Bei Zuwiderhandlungen gegen die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 genannten Vorschriften richtet sich der Beseitigungsanspruch nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) 1Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
- 1.
- die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, die für
- a)
- außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge,
- b)
- Fernabsatzverträge,
- c)
- Verbrauchsgüterkäufe,
- d)
- Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge,
- e)
- Verbraucherdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge,
- f)
- Bauverträge,
- g)
- Pauschalreiseverträge, die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen,
- h)
- Darlehensvermittlungsverträge sowie
- j)
- Zahlungsdiensteverträge
- 2.
- die Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 5, 10 und 11 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. EG Nr. L 178 S. 1),
- 3.
- das Fernunterrichtsschutzgesetz,
- 4.
- die Vorschriften zur Umsetzung der Artikel 19 bis 26 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1),
- 5.
- die entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie Artikel 1 §§ 3 bis 13 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens,
- 6.
- § 126 des Investmentgesetzes oder § 305 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
- 7.
- die Vorschriften des Abschnitts 11 des Wertpapierhandelsgesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und einem Kunden regeln,
- 8.
- das Rechtsdienstleistungsgesetz,
- 9.
- die §§ 59 und 60 Absatz 1, die §§ 78, 79 Absatz 2 und 3 sowie § 80 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
- 10.
- das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz,
- 11.
- die Vorschriften, welche die Zulässigkeit regeln
- a)
- der Erhebung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer oder
- b)
- der Verarbeitung oder der Nutzung personenbezogener Daten, die über einen Verbraucher erhoben wurden, durch einen Unternehmer,
- 12.
- § 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1) und
- 13.
- die Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln.
Text in der Fassung des Artikels 3 Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2394 m.W.v. 1. Juli 2018
Frühere Fassungen von § 2 UKlaG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 UKlaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UKlaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2b UKlaG Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen (vom 02.12.2020)
... Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ...
§ 3 UKlaG Anspruchsberechtigte Stellen (vom 18.04.2016)
... Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung, auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu: ...
§ 12a UKlaG Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2 (vom 24.02.2016)
... Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch nach § 2 , das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer ... Anspruch nach § 2, das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 zum Gegenstand hat, die zuständige inländische ...
§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 02.12.2020)
... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können. ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e ...
§ 13a UKlaG Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener (vom 02.12.2020)
... § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e sein Anspruch auf Unterlassung nach allgemeinen Vorschriften ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 7 VSBGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 10 wird das Wort ...
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 5 AIFM-UmsG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Nummer 6 werden nach den Wörtern „§ 126 des Investmentgesetzes" die ...
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 3 3. ReiseRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch ...
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 6 FRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 4 VSchDGEinfG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (2) § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 gelten entsprechend." ...
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 146
Artikel 3 VSchDGuaÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 2 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden." 2. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Artikel 2 ZahlVerzBekG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... a) In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 1 und 2 " durch die Angabe „§§ 1 bis 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie ... Nummer 1 die Angabe „§§ 1 und 2" durch die Angabe „§§ 1 bis 2 " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die in ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 3 EEGReformG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2 Absatz 2 Nummer 9 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August ...
Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
G. v. 17.01.2011 BGBl. I S. 34
Artikel 4 TzWohnVG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2 Absatz 2 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August ...
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2319
Artikel 2 HeimRNG Änderung anderer Gesetze
... durch die Wörter „heimrechtlichen Vorschriften" ersetzt. (3) In § 2 Absatz 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Artikel 6 EENeuRegG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (vom 01.01.2009)
... § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 19 RBerNG Änderungen sonstigen Bundesrechts (vom 17.06.2008)
... Abs. 1" durch die Angabe § 11 Abs. 1 und 2" ersetzt. (5) In § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 ...
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 3 BauVRRG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch ...
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die in den §§ 1 bis 2 bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung, auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu: ... versichern, dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4e benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 3 ZKRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 11 wird das Wort ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 3 VerbrKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... I S. 2319), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 Nr. 1 werden das Wort „Gesetzbuchs" durch das Wort „Rechts" und nach ... dass sie die Angaben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gemäß § 1 oder § 2 benötigen und nicht anderweitig beschaffen können." b) Absatz 3 wird ...
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... treten an die Stelle des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser Vorschrift." ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 13 VerbrRRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... § 2 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... von Ansprüchen Die Geltendmachung eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ... „(2a) Qualifizierte Einrichtungen, die Ansprüche nach § 2 Absatz 1 wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherschutzgesetze nach § 2 Absatz 2 Satz 1 ... nach § 2 Absatz 1 wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherschutzgesetze nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 durch Abmahnung oder Klage geltend gemacht haben, sind verpflichtet, dem ... EU Nr. L 149 S. 22)," gestrichen. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Absatz 3" durch die Angabe „§ 2b" ersetzt. 7. Nach § 12 wird ... 12a Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2 Das Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch ... Das Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch nach § 2 , das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer ... Anspruch nach § 2, das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 zum Gegenstand hat, die zuständige inländische ... In dem Satzteil nach Nummer 3 werden die Wörter „gemäß § 1 oder § 2 " durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Ausgleichs verlangen, wenn er gegen diesen Beteiligten einen Anspruch nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a hat." 10. In § 13a werden die Wörter ... 10. In § 13a werden die Wörter „des Anspruchs nach § 1 oder § 2 " durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § ... § 1 oder § 2" durch die Wörter „eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2a oder nach § 4a" ersetzt. 11. § 14 wird wie folgt ... Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 in der ab dem 24. Februar 2016 geltenden Fassung findet bis zum Ablauf ...
Artikel 4 VDSDG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „des Anspruchs gemäß § 1 oder § 2 des Unterlassungsklagengesetzes die Unterlassungsansprüche nach dieser Vorschrift" durch ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... 37u Absatz 1" durch die Angabe „§ 113 Absatz 1" ersetzt. (5) In § 2 Absatz 2 Nummer 7 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. ...
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