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§ 12 - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 402-37 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 12 Einigungsstelle



Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.



 

Zitierungen von § 12 UKlaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 7 UWGuaÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 12 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" ... ist, wird die Angabe „§ 12 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Angabe „und 3" eingefügt. 5. In § 5 werden die Wörter „ § 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und ... 5 werden die Wörter „§ 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" durch die Wörter „ § 12 Absatz 1, 3 und 4 , § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a" ersetzt. 6. § 13 wird wie ...

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 2 Absatz 3" durch die Angabe „§ 2b" ersetzt. 7. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Anhörung der ...