Zitierungen von § 8 UKlaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... Anbietern von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten und Verbrauchern regeln, die §§ 8 , 9, 70, 74 und 98 des Medienstaatsvertrags vom 14. bis 28. April 2020, die §§ 4, 5, 5a, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 7 VSBGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... S. 1)." 2. In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „(Bundesanstalt)" gestrichen. 3. § 14 wird wie ...

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 5 AIFM-UmsG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... „oder § 305 des Kapitalanlagegesetzbuchs" eingefügt. 2. § 8 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Bestimmungen in Allgemeinen ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Anbietern von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten und Verbrauchern regeln, die §§ 8 , 9, 70, 74 und 98 des Medienstaatsvertrags vom 14. bis 28. April 2020, die §§ 4, 5, 5a, ...
Artikel 13 VRUG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. entgegen § 8 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 1 Satz 3 des Unterlassungsklagengesetzes eine dort genannte ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed