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Zitierungen von § 13 UKlaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 UKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 UKlaG Zuständigkeit und Verfahren (vom 13.10.2023)
...  (3) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Klagen, die einen Anspruch der in § 13 bezeichneten Art zum Gegenstand ...
§ 13a UKlaG Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener (vom 13.10.2023)
... Übermittlung unverlangter Werbung verlangen kann, hat die Ansprüche gemäß § 13 mit der Maßgabe, dass an die Stelle eines Anspruchs nach den §§ 1 bis 2b *) sein ...
 
Zitat in folgenden Normen

De-Mail-Gesetz
Artikel 1 G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 666; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 16 DeMailG Auskunftsanspruch (vom 26.11.2019)
... Auskunftserteilung. Die Dokumentation ist drei Jahre aufzubewahren. (6) Die §§ 13 und 13a des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen ...

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 8 UWG Beseitigung und Unterlassung (vom 13.10.2023)
... die Ansprüche nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht. (5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes ... (5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle der dort aufgeführten Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 2 WettbRÄndG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 12 Absatz 1, 2, 4 und 5" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a" ersetzt. 6. § 13 wird wie folgt geändert:  ... 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a" ersetzt. 6. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 3 VerbrKredRLUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... die Wörter „und Zahlungsdienste" eingefügt. 2. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... a) In Satz 1 werden die Wörter „den Auskunftsanspruch nach § 13 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „die Ansprüche gemäß § ... 13 Abs. 1, 2 und 4" durch die Wörter „die Ansprüche gemäß § 13 " ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 4. Die Überschrift von ...
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... 2008 (BGBl. I S. 2949) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Abs. 1 und 3 Satz 2 des ... „§ 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Abs. 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle des Anspruchs ...

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 3 VDSDG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... „Abschnitt 3 Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen". 9. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... bekannt zu machen." 19. Der bisherige Abschnitt 3 wird Abschnitt 4. 20. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „ihrer ...
Artikel 13 VRUG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... eingetragen sind,". b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes ... „(5) § 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle der dort aufgeführten Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Unterlassungsklageverordnung (UKlaV)
V. v. 03.07.2002 BGBl. I S. 2565; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Eingangsformel UKlaV
... Grund des § 13 Abs. 5 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138, 3173) auch ...
§ 1 UKlaV Wettbewerbsverbände
... im Sinne von § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Satz 1 ...