§ 13 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie (IsolierAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1997 BGBl. I S. 217
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-220 Berufliche Bildung

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Isolierer/zur Isoliererin in der Industrie vom 27. August 1979 (BGBl. I S. 1532) außer Kraft.



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