Tools:
Update via:
§ 47 - Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
neugefasst durch B. v. 23.03.1999 BGBl. I S. 530, 2000 I S. 149; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.07.2016 BGBl. I S. 1578, 2019 I S. 196
Geltung ab 01.09.1987; FNA: 311-11 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
4 frühere Fassungen | wird in 26 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.09.1987; FNA: 311-11 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
4 frühere Fassungen | wird in 26 Vorschriften zitiert
§ 47 Verzeichnis der Ansprüche
Das vom Urkundsbeamten vor der Vornahme einer Verteilung nach § 26 Abs. 2 vorzulegende Verzeichnis ist sowohl bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A als auch bei Ansprüchen der Anspruchsklasse D gegliedert nach Ansprüchen wegen Personenschäden und Ansprüchen wegen Sachschäden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3562/a50308.htm