interne Verweise§ 17 SVertO Einstellung des Verfahrens ... wird. (2) Die Einstellung des Verfahrens ist öffentlich bekanntzumachen. § 11 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Erfolgt die Einstellung, nachdem in dem Verfahren bereits ...
§ 26 SVertO Verfahren bei der Verteilung (vom 01.01.2018) ... Einsicht der Beteiligten nieder und macht die Summe der Ansprüche öffentlich bekannt; § 11 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Das Verzeichnis kann auch in elektronischer Form hergestellt und ...
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