§§ 27 bis 30 - Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

G. v. 28.07.1961 BGBl. I S. 1091, 1652, 2000; zuletzt geändert durch Artikel 108 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7810-1 Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken
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§§ 27 bis 30


§§ 27 bis 30 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschriften)

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Zitierungen von §§ 27 bis 30 GrdstVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 27 bis 30 GrdstVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrdstVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 GrdstVG
... ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes, § 30 tritt mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes 1961 in Kraft.  ...


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