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Zitierungen von § 17 GrdstVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GrdstVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrdstVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 GrdstVG (vom 01.09.2009)
... nach den bisher geltenden Vorschriften nicht stattgefunden, so sind die §§ 13 bis 17 anzuwenden. Diese Vorschriften gelten auch für die Entscheidung über einen ... Ländern, so ist die gerichtliche Zuweisung nach Maßgabe der §§ 13 bis 17 nur zulässig, wenn keiner der Miterben der Einleitung des Zuweisungsverfahrens binnen einer ... in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten entsprechend. (4) § 17 ist nicht anzuwenden, wenn der Erwerber den Betrieb vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ...