Zitierungen von § 26 GrdstVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 GrdstVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrdstVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 192
Artikel 2 ImmoVVDigG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
... nach 1. § 213a des Baugesetzbuchs, 2. § 25 Absatz 1 und 2 sowie § 26 Absatz 8 Satz 1 des Grundstückverkehrsgesetzes und 3. den §§ 12 und 13 Absatz 8 Satz 1 der ...
Artikel 16 ImmoVVDigG Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes
... 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Die §§ 25 und 26 werden durch die folgenden §§ 25 und 26 ersetzt: „§ 25 ... Die §§ 25 und 26 werden durch die folgenden §§ 25 und 26 ersetzt: „§ 25 Elektronisches Verfahren (1) Notare ... (1) Notare übermitteln den Antrag auf Erteilung folgender Dokumente nach Maßgabe des § 26 als elektronisches Dokument: 1. die in § 2 Absatz 1 Satz 1 genannte ... (2) Die Genehmigungsbehörde übermittelt an den Notar nach Maßgabe des § 26 die in Absatz 1 genannten Dokumente als elektronische Dokumente. Die elektronischen Dokumente ... nach den Vorschriften der Höfeordnung durch das Gericht erteilt werden. § 26 Elektronische Übermittlung; Verordnungsermächtigungen (1) Anträge nach ...


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