interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 1 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstgesetzes ... „§ 25a Einweisung in der Dienststelle". c) Die Angabe zu § 25b wird wie folgt gefasst: „§ 25b Einführung und Begleitung". ... c) Die Angabe zu § 25b wird wie folgt gefasst: „§ 25b Einführung und Begleitung". d) Die Angabe zu § 30a wird wie folgt ... 2a eingefügt: „2a. sie die Dienstleistenden nach den §§ 25a und 25b persönlich und fachlich begleitet und für die Betreuung der Dienstleistenden ... Angabe „Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3" ersetzt. 10. Die §§ 25a und 25b werden wie folgt gefasst: „§ 25a Einweisung in der Dienststelle ... der Art der Tätigkeit des Dienstleistenden gilt Absatz 1 entsprechend. § 25b Einführung und Begleitung (1) Die Dienstleistenden sind zu Beginn ihrer ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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