§ 7 - Unabkömmlichstellungsverordnung (UkV)

V. v. 24.08.2005 BGBl. I S. 2538; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 31.08.2005; FNA: 50-1-12 Wehrverfassung
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 50-1-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 29 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), außer Kraft.



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