Änderung Anlage 4 Teil A Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 01.08.2018

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Anlage 4 Teil A a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 4 Teil A n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 28.05.2018 BGBl. I S. 654

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 Teil A (zu § 23) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informatikkaufmann/zur Informatikkauffrau - Sachliche Gliederung -


(siehe BGBl. 1997 I S. 1785 - 1796)






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