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Änderung § 3 MBergG vom 15.12.2010

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§ 3 MBergG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
§ 3 MBergG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 74 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 3 Ausführung durch das Oberbergamt


(Text neue Fassung)

§ 3 Ausführung durch das Landesamt


vorherige Änderung

Dieses Gesetz wird vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Oberbergamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.



Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.