interne Verweise§ 3 SprengG Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2017) ... das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten, 2. Bereitstellung auf dem Markt: jede entgeltliche oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 bis 1b ersetzt: „§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt den ... nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen. § 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die ... das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten, 2. Bereitstellung auf dem Markt: jede entgeltliche oder ... militärischer Verwendung, für die das Sprengstoffgesetz bei Tätigkeiten nach § 1b Absatz 1 Nummer 3 Anwendung findet Stoff oder Gegenstand UN-Nr. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3583/v206642.htm