Zitierungen von § 16d SprengG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16d SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SprengG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SprengG Begriffsbestimmungen (vom 01.07.2017)
... Einführers, 5. Wirtschaftsakteur: der Hersteller, der Bevollmächtigte nach § 16d , der Einführer und der Händler sowie beim Inverkehrbringen von Explosivstoffen ...
§ 16k SprengG Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde (vom 01.07.2017)
... Der Hersteller, der Bevollmächtigte nach § 16d und der Einführer haben der zuständigen Behörde auf Anforderung alle Informationen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 169; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5238
§ 4 1. SprengV (vom 01.07.2017)
... Kategorie P1, wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind. (3) Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des Gesetzes sind nicht anzuwenden auf das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... Einführers, 5. Wirtschaftsakteur: der Hersteller, der Bevollmächtigte nach § 16d , der Einführer und der Händler sowie beim Inverkehrbringen von Explosivstoffen ... Gegenstände." 13. Nach § 16 werden die folgenden §§ 16a bis 16l eingefügt: „§ 16a Kennzeichnung von Explosivstoffen  ... Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16d Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen (1) Der Hersteller von ... der zuständigen Behörde (1) Der Hersteller, der Bevollmächtigte nach § 16d und der Einführer haben der zuständigen Behörde auf Anforderung alle Informationen ...


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