Zitierungen von § 5a SprengG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SprengG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1b SprengG Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen (vom 01.07.2017)
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ...
§ 16a SprengG Kennzeichnung von Explosivstoffen (vom 01.07.2017)
... 1 ist auf die folgenden Explosivstoffe nicht anzuwenden: 1. auf Explosivstoffe nach § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 , 2. auf Explosivstoffe die einen geringen Gefährlichkeitsgrad haben auf Grund von ...
§ 16b SprengG Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen (vom 01.07.2017)
... sichergestellt ist. (4) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
§ 16c SprengG Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer (vom 01.07.2017)
... zu machen. (5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
§ 16f SprengG Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen (vom 01.07.2017)
... erfüllt hat. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
§ 16g SprengG Kennzeichnungspflicht des Einführers; Registrierungsnummer; Aufbewahrungspflicht (vom 01.07.2017)
... Unterlagen nehmen kann. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
§ 16h SprengG Weitere Pflichten des Einführers (vom 01.07.2017)
... Maßnahmen. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
§ 16i SprengG Pflichten des Händlers (vom 01.07.2017)
... Maßnahmen. (5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... durch die Wörter „pyrotechnische Gegenstände" ersetzt. 5. § 5a Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nr. 1 wird das Wort ... Anforderungen und sonstiger Voraussetzungen des Konformitätsnachweises nach § 5a kann in Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes auf harmonisierte Normen verwiesen ...
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... mehr als 0,2g, ausgenommen das Inverkehrbringen und der Konformitätsnachweis nach § 5a des Gesetzes;". b) In Absatz 2 Nr. 2 werden hinter den Wörtern ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 5. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... Stoffen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben, jedoch mit Ausnahme der §§ 3 bis 16a, 19 bis 24 Absatz 1 hinsichtlich der Gebrauchsanleitung, soweit bergrechtliche ... 6. § 5 wird durch die folgenden §§ 5 bis 5g ersetzt: „§ 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung ... Richtlinie (EU) 2015/2117 (ABl. L 306 vom 24.11.2015, S. 23) geändert worden ist. § 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung (1) ... 1 ist auf die folgenden Explosivstoffe nicht anzuwenden: 1. auf Explosivstoffe nach § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 , 2. auf Explosivstoffe die einen geringen Gefährlichkeitsgrad haben auf Grund von ... sichergestellt ist. (4) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16c ... zu machen. (5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16d ... erfüllt hat. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16g ... Unterlagen nehmen kann. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16h Weitere ... Maßnahmen. (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16i Pflichten ... Maßnahmen. (5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf die in § 5a Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. § 16j ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... oder Dritter besondere Maßnahmen erforderlich sind." 5. § 5a wird aufgehoben. 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... erfüllt werden können." c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 5a " durch die Angabe „§ 5" ersetzt. d) Folgender Absatz wird ... „oder pyrotechnischer Gegenstand" eingefügt und die Angabe „§ 5a Abs. 1 Satz 5" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1 Satz 3" ersetzt. 16. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
neugefasst durch B. v. 31.01.1991 BGBl. I S. 216; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 15 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 SprengKostV
... nach § 5a Abs. 1 oder im Verfahren zur Erteilung eines Identifikationszeichens nach § 5a Abs. 1 und 2 des Gesetzes, c) Entscheidung über Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 ... 2 des Gesetzes, c) Entscheidung über Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 oder § 5a Abs. 3 des Gesetzes, d) Entscheidung über die Erteilung von ... 2. für Prüfungen und Untersuchungen der nach § 5 oder § 5a des Gesetzes zuständigen Stelle oder eines von ihr beauftragten Prüfungslaboratoriums, ...


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