Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes ... mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." 25. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt Die ... bestraft." 25. § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt Die Bundesanstalt ist zuständig für ...
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