Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 47 SprengG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 SprengG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SprengG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 SprengG Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr (vom 01.07.2017)
... Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird. Satz 1 gilt nicht für einen ...
§ 41 SprengG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023)
... Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begeht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... „nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zugelassene" eingefügt. 20. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern ... Grund dieses Gesetzes geforderten Lagergruppenzuordnung gleich." 21. Nach § 47 wird folgender § 47a eingefügt: „§ 47a Übergangsvorschrift ...
Artikel 2 3. SprengÄndG Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
... stellen." b) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Abs. 3 Buchstabe c des Gesetzes findet Anwendung mit der Maßgabe, dass auch das Verbringen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 4. SprengGÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird." 23. ... in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begeht." c) In ... Durchführung der ihr durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgaben." 26. § 47 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
Anzeige