§ 3 - Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (EBPensNOG k.a.Abk.)

G. v. 05.03.1956 BGBl. I S. 101; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 46 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 7633-1 Vorschriften für einzelne Versicherungsunternehmungen
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§ 3 Nachweise über die Verwendung der Zuschüsse


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof, welche Nachweise die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über die Verwendung der Zuschüsse zu erbringen hat.


Text in der Fassung des Artikels 11 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz G. v. 20. April 2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885 m.W.v. 1. Oktober 2005

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Frühere Fassungen von § 3 Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2005 (30.04.2007)Artikel 11 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
vom 20.04.2007 BGBl. I S. 554

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3 Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EBPensNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBPensNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 11 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
... „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" ersetzt. 2. In § 3 wird das Wort „Bahnversicherungsanstalt" durch die Wörter „Deutsche ...


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