Zitierungen von § 4 FSAAKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FSAAKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSAAKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV)
V. v. 18.10.2021 BGBl. I S. 4711
§ 6 FSBV Feststellung der Differenz zwischen geplanten Einnahmen aus Gebühren und geplanten Kosten
... aus Gebühren umfassen dabei auch die Erstattungen für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . Nicht zu den Einnahmen zählen Gebühren in geringer Höhe, auf deren ...
§ 7 FSBV Feststellung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren und tatsächlichen Kosten
... aus Gebühren umfassen dabei auch die Erstattungen für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . Nicht zu den Einnahmen zählen Gebühren in geringer Höhe, auf deren ...
§ 8 FSBV Erstattung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren; Erstattungen für Gebührenbefreiungen und tatsächlichen Kosten
... aus Gebühren beinhalten dabei Erstattungen des Bundes für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung . (2) Die Auszahlung der Differenz nach Absatz 1 soll zum 30. September des auf das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
V. v. 15.12.2009 BGBl. I S. 3957
Artikel 1 13. FSAAKVÄndV
... durch ein Luftfahrzeug beträgt ab 1. Januar 2010 162,54 Euro." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...


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