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§ 9 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

Artikel 1 G. v. 08.07.2004 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
Geltung ab 15.07.2004; FNA: 2129-40 Umweltschutz
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§ 9 Zuteilung von Berechtigungen



(1) Verantwortliche haben für jede Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zuteilung von Berechtigungen nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan.

(2) Die Zuteilung erfolgt jeweils bezogen auf eine Tätigkeit für eine Zuteilungsperiode. Die Zuteilungsentscheidung legt nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan fest, welche Teilmengen jährlich auszugeben sind. Die zuständige Behörde gibt diese Teilmengen, außer bei Aufnahme oder Erweiterung einer Tätigkeit nach diesem Zeitpunkt, bis zum 28. Februar eines Jahres, für das Berechtigungen abzugeben sind, aus.



 

Zitierungen von § 9 TEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 TEHG Berechtigungen
... (2) Berechtigungen werden von der zuständigen Behörde nach Maßgabe von § 9 an die Verantwortlichen zugeteilt und ausgegeben. (3) Die Berechtigungen sind zwischen ...
§ 8 TEHG Verfahren der Planaufstellung, Notifizierung (vom 08.11.2006)
... und Technologie eine Auflistung bei, die vorbehaltlich der Zuteilungsentscheidung nach § 9 für jede Tätigkeit die vorgesehene Zuteilungsmenge ausweist. (3) Der ...
§ 10 TEHG Zuteilungsverfahren (vom 18.08.2010)
... Behörde voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung des Anspruchs nach § 9 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen beizufügen. Soweit im jeweiligen Gesetz über den ...
§ 12 TEHG Rechtsbehelfe gegen die Zuteilungsentscheidung
... und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen nach § 9 haben keine aufschiebende ...
§ 22 TEHG Kosten von Amtshandlungen nach diesem Gesetz (vom 22.07.2009)
... eines Widerspruchs gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde nach den §§ 9 , 17, 18 und 27 Absatz 4 Satz 2 und 3 beträgt die Gebühr entsprechend dem entstandenen ...
§ 24 TEHG Anlagenfonds
... die den von dem Anlagenfonds erfassten Verantwortlichen zustehen, abweichend von § 9 an den Treuhänder ausgegeben. Dieser hat gemäß § 6 Abs. 1 eine Anzahl von ...
§ 26 TEHG Übergangsregelung (vom 11.08.2007)
... für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007. Dies gilt auch für den Anspruch nach § 9. (2) Für Anlagen der Tätigkeit nach Nummer XIII des Anhangs 1, die ab dem 11. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
G. v. 26.08.2004 BGBl. I S. 2211; zuletzt geändert durch Artikel 130 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 19 ZuG 2007 Ausgabe (vom 28.07.2011)
... Die zugeteilten Berechtigungen werden zu den Terminen nach § 9 Abs. 2 Satz 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das ...

Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012)
Artikel 1 G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788; zuletzt geändert durch Artikel 133 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 17 ZuG 2012 Ausgabe (vom 28.07.2011)
... Die zugeteilten Berechtigungen werden zu den Terminen nach § 9 Abs. 2 Satz 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
...  3. In § 22 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 9 , 17 und 18" durch die Wörter „nach den §§ 9, 17, 18 und 27 Absatz 4 Satz ... „nach den §§ 9, 17 und 18" durch die Wörter „nach den §§ 9 , 17, 18 und 27 Absatz 4 Satz 2 und 3" ersetzt. 4. Folgender § 27 wird ...

Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 2 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... eines Widerspruchs gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde nach den §§ 9 , 17 und 18 beträgt die Gebühr entsprechend dem entstandenen Verwaltungsaufwand 50 bis 2 ... für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007. Dies gilt auch für den Anspruch nach § 9. (2) Für Anlagen der Tätigkeit nach Nummer XIII des Anhangs 1, die ab dem 11. ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 9 UmwDLRLUG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Behörde voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung des Anspruchs nach § 9 Absatz 1 erforderlichen Unterlagen beizufügen. Soweit im jeweiligen Gesetz über den ...