Zitierungen von § 22 TEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 TEHG Übergangsregelung (vom 11.08.2007)
... für Amtshandlungen, die sich auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 beziehen, gilt § 22 in seiner bis zum 11. August 2007 geltenden Fassung ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Emissionshandelskostenverordnung 2007
V. v. 31.08.2004 BGBl. I S. 2273; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... 4, § 10 Absatz 5 Nummer 1 oder § 27 Absatz 2" ersetzt. 3. In § 22 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach den §§ 9, 17 und 18" durch die ...

Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
G. v. 07.08.2007 BGBl. I S. 1788
Artikel 2 EGZuG 2012 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... nach" die Angabe „§ 8 Abs. 4 oder" eingefügt. 9. § 22 wird wie folgt neu gefasst: „§ 22 Kosten von Amtshandlungen nach diesem ... eingefügt. 9. § 22 wird wie folgt neu gefasst: „§ 22 Kosten von Amtshandlungen nach diesem Gesetz (1) Für die Einrichtung eines Kontos ... für Amtshandlungen, die sich auf die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 beziehen, gilt § 22 in seiner bis zum 11. August 2007 geltenden Fassung fort." 13. Anhang 1 wird wie ...


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