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§ 5 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin (BuchbAusbV k.a.Abk.)

V. v. 08.12.1995 BGBl. I S. 1610; aufgehoben durch § 10 V. v. 20.05.2011 BGBl. I S. 966
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-194 Berufliche Bildung
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§ 5 Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,

4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

5.
Arbeitsabläufe planen und vorbereiten,

6.
Schneiden,

7.
Falzen,

8.
Sammeln und Zusammentragen,

9.
Heften und Binden,

10.
Kleben,

11.
Verpacken und Versandfertigmachen,

12.
Transportieren und Lagern.

(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
in der Fachrichtung Einzel- und Sonderfertigung:

a)
Broschuren herstellen,

b)
Bücher herstellen,

c)
Prägen und Stanzen,

d)
Ausstattungstechniken anwenden,

e)
Bücher instandsetzen,

f)
buchbinderische Sonderarbeiten durchführen;

2.
in der Fachrichtung Buchfertigung (Serie):

a)
Buchblock herstellen,

b)
Decken fertigen,

c)
Bücher als Endprodukt fertigen,

d)
Qualitätssicherung,

e)
Verpacken und Versandfertigmachen;

3.
in der Fachrichtung Druckweiterverarbeitung (Serie):

a)
Akzidenzarbeiten durchführen,

b)
Broschuren mit Sonderausstattung fertigen,

c)
Sonderprodukte herstellen,

d)
Qualitätssicherung,

e)
Verpacken und Versandfertigmachen.



 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BuchbAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BuchbAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BuchbAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche ...