§ 21a Anzeigepflicht
(1) Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die näheren Vorschriften über die Anzeige und das Anzeigeverfahren zu erlassen. Sie können diese Befugnis durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.
(2) Wer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen das Inverkehrbringen oder die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln im oder ins Inland vermittelt oder Hilfsleistungen für die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln anbietet, hat dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Vorschriften über die Anzeige und das Anzeigeverfahren zu erlassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt die Liste der eingegangenen Anzeigen den nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §
34 zur Verfügung.
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interne Verweise§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011) ... 3 Abs. 1, nach § 7 Abs. 1 oder 4 in Verbindung mit Abs. 1, nach § 10a Abs. 3, § 21a Satz 2 oder § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c, soweit die Rechtsverordnung für einen ... 4 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht aufbewahrt, 5. entgegen § 9 Satz 1 oder § 21a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder ... 9 Satz 1 oder § 21a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 2 Satz 2, eine ... 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 2 Satz 2, eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, 6. entgegen § ...
§ 45 PflSchG Übergangsvorschriften (vom 15.12.2010) ... Dokumente oder Angaben befreien. (14) Wer am 12. März 2008 eine in § 21a Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Tätigkeit ausübt, hat die Anzeige nach § 21a Abs. 2 Satz ... in § 21a Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Tätigkeit ausübt, hat die Anzeige nach § 21a Abs. 2 Satz 1 bis zum 1. Juni 2008 abzugeben. (15) § 20 Abs. 2 Nr. 8 ist erstmals ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG ... § 20 Kennzeichnung § 21 Verbotene Angaben § 21a Anzeigepflicht § 22 Abgabe § 23 Ausfuhr § 23a ... Nummer 8 angefügt: 8. das Herstellungsdatum." 23. § 21a wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5. entgegen § 9 Satz 1 oder § 21a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder ... 9 Satz 1 oder § 21a Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 2 Satz 2, eine ... 1 Satz 2, oder § 21a Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 21a Abs. 2 Satz 2, eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,". cc) Nummer ... 14 und 15 angefügt: (14) Wer am 12. März 2008 eine in § 21a Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Tätigkeit ausübt, hat die Anzeige nach § 21a Abs. 2 Satz ... in § 21a Abs. 2 Satz 1 bezeichnete Tätigkeit ausübt, hat die Anzeige nach § 21a Abs. 2 Satz 1 bis zum 1. Juni 2008 abzugeben. (15) § 20 Abs. 2 Nr. 8 ist erstmals ...
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