(1) Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen oder der erstmaligen Einfuhr von Pflanzenschutzgeräten außer Kleingeräten hat der Hersteller, der Vertriebsunternehmer, wenn er das Pflanzenschutzgerät erstmalig in den Verkehr bringen will, oder derjenige, der das Pflanzenschutzgerät erstmalig zu gewerblichen Zwecken einführt, dem Julius Kühn-Institut zu erklären, daß der Gerätetyp den Anforderungen nach §
24 entspricht.
(2) Die Erklärung muß enthalten:
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Herstellers, Vertriebsunternehmers oder Einführers,
- 2.
- die Bezeichnung des Gerätetyps und den Verwendungsbereich.
(3) Der Erklärung müssen beigefügt sein:
- 1.
- die Gebrauchsanleitung,
- 2.
- die Beschreibung des Gerätetyps und
- 3.
- die sonstigen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen.
(4) Bei Änderungen des Gerätetyps, die das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel beeinflussen, müssen die Unterlagen nach Absatz 3 neu eingereicht oder ergänzt werden.
(5) Das Julius Kühn-Institut kann auf die Erklärung verzichten, wenn die Pflanzenschutzgeräte für Forschungs-, Untersuchungs-, Versuchs- oder Ausstellungszwecke bestimmt sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 30 PflSchG Ermächtigungen (vom 13.03.2008) ... nach Buchstabe b geprüft sind, 2. den Begriff der Kleingeräte nach § 25 Abs. 1 abzugrenzen, 3. das Verfahren a) der Prüfung von ... vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, insbesondere Art und Umfang der nach § 25 Abs. 3 einzureichenden Unterlagen, und b) das Verfahren der Prüfung von im ...
§ 40 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 09.11.2011) ... nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a nicht entspricht, 14. entgegen § 25 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 eine ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt oder entgegen § 25 Abs. 4 Unterlagen nicht einreicht oder nicht ergänzt, 15. entgegen § 29 Satz ...
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG ... Pflanzenschutzgeräte § 24 Inverkehrbringen, Einfuhr § 25 Erklärung § 26 Pflanzenschutzgeräteliste § 27 ... vor dem erstmaligen Inverkehrbringen, insbesondere Art und Umfang der nach § 25 Abs. 3 einzureichenden Unterlagen, und b) das Verfahren der Prüfung von im ...
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 744; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872