Änderung § 16d PflSchG vom 29.06.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. PflSchGÄndG am 29. Juni 2006 und Änderungshistorie des PflSchG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 16d PflSchG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.06.2006 geltenden Fassung
§ 16d PflSchG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.06.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G v 22.06.2006 BGBl. I 1342

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 16d (neu)


(Text neue Fassung)

§ 16d Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel


vorherige Änderung

 


(1) Ein paralleleingeführtes Pflanzenschutzmittel darf nur eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, wenn es

1. mit

a) seiner Bezeichnung,

b) dem Namen und der Anschrift des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung,

c) der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung erteilten Nummer und

2. nach den Vorschriften des § 20 Abs. 1, 2 Nr. 4 bis 7 und Abs. 3, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 5, gekennzeichnet ist.

(2) Die für das Referenzmittel festgesetzten oder nachträglich geänderten Anwendungsgebiete, Anwendungsbestimmungen und Auflagen gelten auch für das paralleleingeführte Pflanzenschutzmittel. Wird für das Referenzmittel eine Genehmigung nach § 18 erteilt, gilt diese auch für das paralleleingeführte Pflanzenschutzmittel.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed