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Zitierungen von § 31b PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31b PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes
G. v. 05.03.2008 BGBl. I S. 284, 1102
Artikel 1 PflSchGuBVLGÄndG
... von Pflanzenstärkungsmitteln § 31a Aufnahme in die Liste § 31b Prüfung § 31c Zusatzstoffe § 31d Verkehr mit ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung (PflSchMGebV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 744; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872
§ 5 PflSchMGebV Ermäßigung und Befreiung von Gebühren und Auslagen (vom 02.04.2009)
... entspricht, 2. die Prüfung eines Pflanzenstärkungsmittels nach § 31b Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes ergibt, dass es den Anforderungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 ... 3. die Prüfung eines Zusatzstoffs nach § 31c Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 31b Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes ergibt, dass er den Anforderungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 ...
Anlage PflSchMGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 02.04.2009)
...  3000 Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe; §§ 31 bis 31c Pflanzenschutzgesetz 3100 Pflanzenstärkungsmittel; ... §§ 31 bis 31b Pflanzenschutzgesetz 3110 allgemeine Prüfung des Antrags ... nach Anforderung von Unterlagen und Proben erfolgt; § 31a Abs. 2 oder § 31b Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz 800 bis 5.200 3200 Zusatzstoffe; ... Anforderung von Unterlagen und Proben erfolgt; § 31c i.V.m. § 31a Abs. 2 oder § 31b Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz 6.900 bis 28.700  ...
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