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Zitierungen von Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf 21. AUGBek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 21. AUGBek selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem Auslandsunterhaltsgesetz
B. v. 18.06.2011 BGBl. I S. 1109
Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
B. v. 25.02.2003 BGBl. I S. 364
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