interne Verweise§ 15a PStG ... des Familienbuchs gelten die Vorschriften des § 12 Abs. 2 und 3 sowie der §§ 13 bis 15 entsprechend. Waren die Ehegatten schon einmal miteinander verheiratet und ist für die ...
§ 70 PStG ... die Führung des zweiten Teiles des Blattes im Familienbuch nach den §§ 14 und 15 des Personenstandsgesetzes in der Fassung vom 3. November 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1146) und ... Länder, in denen der zweite Teil des Blattes im Familienbuch nach den §§ 14 und 15 des Personenstandsgesetzes in der Fassung vom 3. November 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1146) nicht ...
Zitat in folgenden NormenAdoptionsgesetz
G. v. 02.07.1976 BGBl. I S. 1749
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
neugefasst durch B. v. 25.02.1977 BGBl. I S. 377; aufgehoben durch § 75 V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263
§ 23 PStGAV ... Vorgänge, die nach den §§ 14 und 15 des Gesetzes in das Familienbuch einzutragen sind, sind dem Standesbeamten, der das Familienbuch ...
§ 40 PStGAV ... 30 Abs. 1 des Gesetzes ein und ist die Ergänzung eines Familienbuchs gemäß § 15 des Gesetzes erforderlich, so teilt er den Vorgang dem Standesbeamten mit, der das Familienbuch ...
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