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§ 10
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.03.2017 aufgehoben
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§ 10 - Bundesarchivgesetz (BArchG)
G. v. 06.01.1988
BGBl. I S. 62
; aufgehoben durch
Artikel 6
G. v. 10.03.2017
BGBl. I S. 410
Geltung ab 15.01.1988; FNA: 224-8
Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
3 weitere Fassungen
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wird in 18 Vorschriften zitiert
§ 9
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§ 11
§ 10
§ 10 wird in
1 Vorschrift zitiert
(Änderungsvorschrift)
§ 9
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§ 11
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§ 10 BArchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BArchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BArchG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 11 BArchG
... die anderen als den in den §§ 8 und
10
genannten Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, dürfen von ...
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