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§ 10 - Bundesarchivgesetz (BArchG)

§ 10



(Änderungsvorschrift)



 

Zitierungen von § 10 BArchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BArchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BArchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BArchG
... die anderen als den in den §§ 8 und 10 genannten Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, dürfen von ...