§ 24 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 24 VRV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen ... Registerblatt in Spalte 5 unter Buchstabe b zu vermerken." 6. § 24 wird aufgehoben. 7. § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „oder § 24 " gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ...
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