Zitierungen von § 6 SchuldBBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchuldBBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuldBBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SchuldBBerG Aktenaufbewahrung
... 1995 geschlossenen Schuldbücher sowie die Akten der gesonderten Forderungen nach § 6 Abs. 2 zehn Jahre ...


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