Zitierungen von § 33c SGB I

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33c SGB I verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB I selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 SGB I Vorbehalt abweichender Regelungen
... bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite Kapitel des Zehnten Buches geht dessen Erstem Kapitel vor, soweit ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 2 AGG Anwendungsbereich
... von Wohnraum. (2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche ...

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 27a AFBG Anwendung des Sozialgesetzbuches (vom 01.12.2021)
... Gesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die §§ 1 bis 3, 11 bis 17, 30 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen
... Angaben eingefügt: „§ 33b Lebenspartnerschaften § 33c Benachteiligungsverbot". 2. Nach § 33b wird folgender § 33c ... § 33c Benachteiligungsverbot". 2. Nach § 33b wird folgender § 33c eingefügt: „§ 33c Benachteiligungsverbot Bei der ... 2. Nach § 33b wird folgender § 33c eingefügt: „§ 33c Benachteiligungsverbot Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus ...

Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)
G. v. 22.11.2020 BGBl. I S. 2466; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 07.05.2021 BGBl. I S. 850
Artikel 3 PKoFoG Folgeänderungen
... Gesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind die §§ 1 bis 3, 11 bis 17, 30 bis 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ...


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