Zitierungen von § 37 LAP-gKrimDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 LAP-gKrimDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gKrimDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 LAP-gKrimDV Leistungsnachweise während der Fachstudien
... eine Woche vor der Ausführung angekündigt. Der Leistungsnachweis wird nach § 37 bewertet und schriftlich bestätigt; Studienabschnitt, Fach, Art des Nachweises, Rangpunkte ... und Noten aufgeführt werden. Das Zeugnis schließt mit der Angabe der nach § 37 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl. Wer Fächer belegt hat, in denen keine ...
§ 23 LAP-gKrimDV Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
... mindestens für einen Monat zugewiesen werden, eine schriftliche Bewertung nach § 37 abgegeben. (2) Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage eines Entwurfs mit ...
§ 24 LAP-gKrimDV Einführung in die neue Laufbahn mit Gesamtausbildung im Vorbereitungsdienst
... an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 23 und 26 bis 41 sind entsprechend anzuwenden. (3) Nach bestandener Prüfung bleiben die ...
§ 26 LAP-gKrimDV Zwischenprüfung
... (5) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander nach § 37 bewertet. Die oder der Zweitprüfende kann Kenntnis von der Bewertung der oder des ...
§ 31 LAP-gKrimDV Diplomarbeit
... bestimmt die Zweitprüferin oder den Zweitprüfer. Für die Bewertung ist § 37 entsprechend anzuwenden. Weichen die Erst- und Zweitbewertung einer Diplomarbeit um nicht mehr als ...
§ 34 LAP-gKrimDV Mündliche Prüfung
... werden. (4) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 37 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ...
§ 39 LAP-gKrimDV Zeugnis
... bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 37 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchschnittspunktzahl enthält. Ist die Prüfung nicht ...


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