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Zitierungen von § 6 Gemeindefinanzreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GemFinRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GemFinRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GemFinRefG Sondervorschriften für Berlin und Hamburg
... Länder Berlin und Hamburg führen den Bundesanteil an der Umlage nach § 6 an den Bund ab. Im Übrigen finden die §§ 2 bis 5 und 6 in Berlin und ... Umlage nach § 6 an den Bund ab. Im Übrigen finden die §§ 2 bis 5 und 6 in Berlin und Hamburg keine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Artikel 5 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3955, 3956; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 310
§ 7 FAG Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe (vom 01.07.2021)
... und der Körperschaftsteuer; 2. aus seinem Anteil an der Gewerbesteuerumlage nach § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes ; 3. aus der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer, der Biersteuer, der Steuern nach ...

Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"
Artikel 31 G. v. 25.06.1990 BGBl. II S. 518, 533; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466
§ 5 DEFG Finanzierung, Kreditermächtigungen, Verwaltung der Kredite des Fonds (vom 01.08.2006)
... von den Ländern aufzubringenden Leistungen für die Jahre 1993 und 1994 gilt § 6 Abs. 2a des Gemeindefinanzreformgesetzes entsprechend. (2) Der Bundesminister der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 8. GemFinRefGÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... 5c" ersetzt. 4. Der bisherige § 5e wird § 5f. 5. In § 6 Abs. 5 Satz 5, 6 und Abs. 6 Satz 2 werden jeweils die Wörter „vom Hundert" durch ...

Föderalismusreform-Begleitgesetz
G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
Artikel 17 FödReformBeglG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Körperschaftsteuer; 2. aus seinem Anteil an der Gewerbesteuerumlage nach § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes; 3. aus der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer, ...

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2142
Artikel 4 FAGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... „Satz 3" durch die Wörter „Absatz 1 und 2" ersetzt. 2. § 6 Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Die Landesregierungen können durch ...

Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2051
Artikel 5 IntKBBG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch ...

Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit"
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 6 FAGuaÄndG Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 11 UStRG 2008 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
... „§ 1 Satz 3" ersetzt. 3. In § 5d Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und in § 6 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Buchstabe a" gestrichen. 4. § 6 ... 6 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Buchstabe a" gestrichen. 4. § 6 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Vervielfältiger ist die Summe eines ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2004
V. v. 28.11.2003 BGBl. I S. 2444; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Eingangsformel GewStUEzV
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2004 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2005
V. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 485; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Eingangsformel GewStUEzV
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2005 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2006
V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2905
Eingangsformel GewStUEzV
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2006 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen entsprechend. ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2007
V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3204; aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3204
Eingangsformel GewStUEzV 2007
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV 2007
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2007 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2007
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen entsprechend. ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2008
V. v. 20.02.2008 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch § 3 V. v. 20.02.2008 BGBl. I S. 265
Eingangsformel GewStUEzV 2008
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV 2008
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2008 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2008
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen entsprechend. ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2009
V. v. 18.02.2009 BGBl. I S. 434
Eingangsformel GewStUEzV 2009
... Grund des § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. ...
§ 1 GewStUEzV 2009
... Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2009 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2009
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen in dem Vierteljahr zu leisten. § 6 Abs. 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2010
V. v. 12.02.2010 BGBl. I S. 129
Eingangsformel GewStUEzV 2010
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2010
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2010 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2010
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011
V. v. 15.02.2011 BGBl. I S. 265
Eingangsformel GewStUEzV 2011
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2011
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2011 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2011
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2012
V. v. 16.02.2012 BGBl. I S. 308
Eingangsformel GewStUEzV 2012
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2012
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2012 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2012
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2013
V. v. 06.02.2013 BGBl. I S. 166
Eingangsformel GewStUEzV 2013
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2013
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2013 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2013
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2014
V. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 248
Eingangsformel GewStUEzV 2014
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2014
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2014 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2014
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2015
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 298
Eingangsformel GewStUEzV 2015
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2015
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2015 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2015
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2016
V. v. 01.02.2016 BGBl. I S. 174
Eingangsformel GewStUEzV 2016
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 ...
§ 1 GewStUEzV 2016
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2016 in den Ländern ...
§ 2 GewStUEzV 2016
... vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2017
V. v. 10.02.2017 BGBl. I S. 275
Eingangsformel GewStUEzV 2017
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet das ...
§ 1 GewStUEzV 2017
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2017 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt ...
§ 2 GewStUEzV 2017
... das vorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...

Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018
V. v. 16.02.2018 BGBl. I S. 206
Eingangsformel GewStUEzV 2018
... Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet das ...
§ 1 GewStUEzV 2018
... Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2018 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt ...
§ 2 GewStUEzV 2018
... Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Vierteljahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die Abschlagszahlungen ...