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Änderung § 16 BtMVV vom 21.07.2009

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§ 16 BtMVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.07.2009 geltenden Fassung
§ 16 BtMVV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.04.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
(Textabschnitt unverändert)

§ 16 Straftaten


Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 des Betäubungsmittelgesetzes wird bestraft, wer

1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ein Betäubungsmittel nicht als Zubereitung verschreibt,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

2. a) entgegen § 2 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 oder Abs. 4 Satz 2 für einen Patienten,

b) entgegen § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Abs. 3 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder

(Text neue Fassung)

2. a) entgegen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 oder § 5 Absatz 6 Satz 1 für einen Patienten,

b) entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 oder § 4 Absatz 2 Satz 1 für seinen Praxisbedarf oder

c) entgegen § 4 Abs. 1 für ein Tier

vorherige Änderung nächste Änderung

andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder innerhalb von 30 Tagen mehr als ein Betäubungsmittel, im Falle des § 2 Abs. 1 Buchstabe a mehr als zwei Betäubungsmittel, über die festgesetzte Höchstmenge hinaus oder unter Nichteinhaltung der vorgegebenen Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt,

3. entgegen § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 3 oder § 4 Abs. 4



andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder unter Nichteinhaltung der vorgegebenen Bestimmungszwecke oder sonstiger Beschränkungen verschreibt,

3. entgegen § 2 Absatz 3, § 3 Absatz 3 oder § 4 Absatz 3

a) Betäubungsmittel für andere als die dort bezeichneten Einrichtungen,

b) andere als die dort bezeichneten Betäubungsmittel oder

c) dort bezeichnete Betäubungsmittel unter Nichteinhaltung der dort genannten Beschränkungen verschreibt oder

vorherige Änderung

4. entgegen § 7 Abs. 2 Betäubungsmittel für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen verschreibt.



4. entgegen § 7 Abs. 2 Betäubungsmittel für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen verschreibt,

5. entgegen § 5a Absatz 3 Satz 1 Diamorphin verschreibt, verabreicht oder überlässt.



 
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