interne Verweise§ 7 BtMVV Verschreiben für Kauffahrteischiffe (vom 21.08.2014) ... einem Betäubungsmittelrezept der Apotheke nachzureichen, die das Betäubungsmittel nach § 7 Abs. 3 beliefert hat. Die Verschreibung ist mit dem Buchstaben "K" zu kennzeichnen. ... ist mit dem Buchstaben "K" zu kennzeichnen. Die Bescheinigung nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 ist dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil der Verschreibung zu verbinden. ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023) ... 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den §§ 1 bis 4 oder § 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, b) bei deren ... nicht ausgefertigt werden durfte, b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 , des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde, c) die bei ... den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf, a) die nach den §§ 1 bis 4, § 7 Abs. 1 oder § 10 Abs. 3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte oder ...
§ 16 BtMVV Straftaten (vom 08.04.2023) ... Nichteinhaltung der dort genannten Beschränkungen verschreibt oder 4. entgegen § 7 Abs. 2 Betäubungsmittel für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen verschreibt, ...
§ 17 BtMVV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.04.2023) ... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 5b Absatz 2, § 7 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4 , § 8 Abs. 6 Satz 2, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 3, § ... Abs. 4, § 8 Abs. 6 Satz 2, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 3, § 7 Abs. 5 Satz 3 oder § 8 Abs. 6 Satz 5, § 11 Abs. 1 oder § 12 Abs. 3, eine Angabe nicht, nicht ... vorlegt oder einsendet, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7 Abs. 1 , Betäubungsmittel nicht auf einem gültigen Betäubungsmittelrezept oder entgegen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
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