Zitierungen von § 9 BtMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BtMVV Verschreiben für Kauffahrteischiffe (vom 21.08.2014)
... für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen gelten die §§ 8 und 9 . Auf den Betäubungsmittelrezepten sind die in Absatz 4 Nr. 4 bis 6 genannten ... Betäubungsmittelrezepten sind die in Absatz 4 Nr. 4 bis 6 genannten Angaben anstelle der in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 5 vorgeschriebenen anzubringen. (2) Für die Ausrüstung von ... folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 , 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 3. ... Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Menge der abgegebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 , 3. Abgabedatum, 4. Name des Schiffes, 5. Name des Reeders, ...
§ 8 BtMVV Betäubungsmittelrezept (vom 30.05.2017)
... 1 Satz 1 verschrieben werden. Verschreibungen nach Satz 1 sind mit den Angaben nach § 9 Abs. 1 zu versehen und mit dem Wort "Notfall-Verschreibung" zu kennzeichnen. Die ...
§ 11 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein (vom 18.05.2011)
... 2. Ausstellungsdatum, 3. Bezeichnung der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4. Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, ... nach § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4. Menge der verschriebenen Arzneimittel nach § 9 Abs. 1 Nr. 4, 5. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde ... für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder den Vorschriften nach § 9 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1 nicht vollständig entsprechen, ist der Abgebende berechtigt, nach ... verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt Änderungen vorzunehmen. Angaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder § 11 Abs. 1 Nr. 1 können durch den Abgebenden geändert oder ergänzt ...
§ 14 BtMVV Angaben zur Nachweisführung (vom 18.05.2011)
... dauerhaft anzugeben: 1. Bezeichnung, bei Arzneimitteln entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 3, 2. Datum des Zugangs oder des Abgangs, 3. zugegangene oder ...
§ 17 BtMVV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.04.2023)
... 1. entgegen § 5b Absatz 2, § 7 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4, § 8 Abs. 6 Satz 2, § 9 Abs. 1 , auch in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 3, § 7 Abs. 5 Satz 3 oder § 8 Abs. 6 Satz ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1999
Artikel 2 28. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
...  5. § 6 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. 6. In § 9 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „der Vermerk „Gemäß schriftlicher ...

Dreiundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (23. BtMÄndV)
V. v. 19.03.2009 BGBl. I S. 560
Artikel 1 23. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... das Betäubungsmittel Hydromorphon oder" gestrichen. 6. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 werden nach der Angabe „Buchstabe „S"" die ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
V. v. 22.05.2017 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 3. BtMVVÄndV
... 5 Absatz 9a" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ersetzt. 7. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden die Wörter „im Falle ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... 2 Abs. 4" jeweils durch die Angabe „§ 2 Absatz 3" ersetzt. 9. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 5 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed