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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BühnenPlastAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BühnenPlastAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BühnenPlastAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin
 
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