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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben

Anlage 5 - Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-25 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 5 (zu § 9a) Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

Gehalt an Glycyrrhizinsäure oder ihrem Ammoniumsalz *):im unmittelbaren Anschluss an das Verzeichnis der Zutaten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) oder, sofern ein Verzeichnis der Zutaten nicht angegeben ist, in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ist folgende Angabe zu machen:
- Süßwaren: mindestens 100 mg/kg
- Getränke: mindestens 10 mg/l
"enthält Süßholz", sofern der Begriff nicht bereits im Verzeichnis der Zutaten oder in der Verkehrs- bezeichnung enthalten ist
- Süßwaren: mindestens 4 g/kg
- Getränke, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten: mindestens 300 mg/l
- sonstige Getränke: mindestens 50 mg/l
"Enthält Süßholz - bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden."

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*)
Sofern das Erzeugnis der Zubereitung bedarf, bezieht sich die angegebene Menge auf das gemäß der Gebrauchsanleitung des Herstellers zubereitete Erzeugnis.

 
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Zitierungen von Anlage 5 LMKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 LMKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9a LMKV Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel, die Glycyrrhizinsäure oder deren Ammoniumsalz enthalten
... der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra enthalten, sind nach Maßgabe der Anlage 5 zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 14 LMIDVEV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... durch die Wörter „als vorverpacktes Lebensmittel" ersetzt. 18. In Anlage 5 Kapitel VI Satz 3 wird das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die ...