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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin"

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KfzServTPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfzServTPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KfzServTPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 5 KfzServTPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 6 und 7 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 6 Absatz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein diese Prüfungsbestandteile ...
§ 7 KfzServTPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... § 3 Absatz 2 Nummer 3 und 3. im arithmetischen Mittel der Gesamtpunktzahl aller in § 6 Absatz 2 Satz 1 bezeichneten Prüfungsleistungen. (2) Ist die Prüfung bestanden, so wird die ...
Anlage 1 KfzServTPrV (zu den §§ 6 und 7) Bewertungsmaßstab und -schlüssel (vom 17.12.2019)