Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 19 Satzung der Deutsche Postbank AG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 PostbAGSa verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostbAGSa selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 PostbAGSa Ort und Einberufung
... (2) Die Einberufung muß mindestens einen Monat vor dem letzten Hinterlegungstag (§ 19 Abs. 2) im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden; dabei werden der Tag der Bekanntmachung und der ...
Anzeige