Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.07.2007 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BABefugV k.a.Abk.)

V. v. 10.11.2004 BGBl. I S. 2854; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1457
Geltung ab 25.11.2004; FNA: 860-3-25 Sozialgesetzbuch
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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die in § 391 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung wird auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit übertragen.

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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BABefugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BABefugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über die leistungsgerechte Bezahlung im Bereich der Vermittlung
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3385


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