Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.07.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Anrechnung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres, einer einjährigen und einer zweijährigen Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in den industriellen Metallberufen und in den industriellen Elektroberufen (IndMet/IndElekBGJAnrV k.a.Abk.)

V. v. 10.03.1988 BGBl. I S. 229; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Geltung ab 17.03.1988 bis 31.07.2006; FNA: 806-21-6-7 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der durch Artikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und des § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1), der durch das Gesetz vom 14. August 1969 eingefügt und durch Artikel 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, wird nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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