§§ 179 bis 224 - Reichsversicherungsordnung (RVO k.a.Abk.)

G. v. 15.12.1924 RGBl. I S. 779; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 820-1 Versicherung nach der Reichsversicherungsordnung
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§§ 179 bis 224 (aufgehoben)


§§ 179 bis 224 hat 1 frühere Fassung



Text in der Fassung des Artikels 7 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) G. v. 23. Oktober 2012 BGBl. I S. 2246 m.W.v. 30. Oktober 2012

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Frühere Fassungen von §§ 179 bis 224 Reichsversicherungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.10.2012Artikel 7 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246

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