§ 2 - Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)

neugefasst durch B. v. 05.03.2007 BGBl. I S. 289; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.01.2017 BGBl. I S. 42
Geltung ab 06.05.2004; FNA: 2129-8-11-2 Umweltschutz
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§ 2 Begriffsbestimmungen


§ 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Emissionen

die von Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen einschließlich der klimarelevanten Stoffe,

2.
Emissionsfaktor

das Verhältnis der Masse der Emissionen zu der Masse der erzeugten oder verarbeiteten Stoffe, der eingesetzten Brenn- oder Rohstoffe oder der Menge der eingesetzten oder umgewandelten Energien,

3.
Energie- und Massenbilanzen

die Gegenüberstellungen der eingesetzten Energien und der Brenn- und Arbeitsstoffe mit den umgewandelten Energien, den erzeugten Stoffen, den entstehenden Abfällen sowie den Emissionen,

4.
Abgase

die Trägergase mit festen, flüssigen oder gasförmigen Emissionen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte V. v. 21. Dezember 2006 BGBl. I S. 3392, 2007 BGBl. I S. 195 m.W.v. 29. Dezember 2006

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Frühere Fassungen von § 2 11. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3392

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 2 11. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 11. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3392, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 BImSchV11uaÄndV Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (vom 01.03.2007)
... 2 werden die Wörter „oder ein Emissionsbericht" gestrichen. 4. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird aufgehoben. b) Die ...


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